Gehalt

Steuerklassen 1–6: Welche passt zu mir? Erklärung und Vergleich 2026

Welche Steuerklasse passt zu dir – und was kostet dich die falsche? Mit der richtigen Wahl kannst du hunderte Euro monatlich mehr Netto haben.

Die Steuerklasse ist einer der wichtigsten Parameter für dein monatliches Netto. Sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat vorab einbehält und ans Finanzamt abführt. Was viele nicht wissen: Die Steuerklasse ändert nicht deine tatsächliche Jahressteuerschuld – die wird in der Einkommensteuererklärung berechnet. Sie legt nur fest, wie viel Vorab-Abzug du monatlich hast. Das kann bei der falschen Wahl zu empfindlichen Nachzahlungen oder umgekehrt zu unnötig hohen Abzügen führen.

Steuerklasse I ist die Standardklasse für alle ledigen, geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Arbeitnehmer ohne Kinder. Auch Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben und dies dem Finanzamt gemeldet haben, verbleiben in Klasse I. Der Lohnsteuervorabzug orientiert sich hier direkt am Einkommensteuertarif ohne besondere Vergünstigungen.

Steuerklasse II ist für Alleinerziehende gedacht. Wer mit mindestens einem Kind in einem Haushalt lebt, bei dem kein weiterer Erwachsener Anspruch auf den Kinderfreibetrag hat, und das Kind beim Alleinerziehenden gemeldet ist, kann Klasse II beantragen. Der Vorteil: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € im Jahr 2026, plus 240 € je weiterem Kind) wird bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das ergibt monatlich rund 100 bis 150 € mehr Netto gegenüber Klasse I. Klasse II wird nicht automatisch vergeben – du musst sie beim Finanzamt beantragen.

Steuerklasse III und V kommen für verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften in Betracht, wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Besserverdienende wählt III, der Geringerverdienende V. Klasse III hat die niedrigsten monatlichen Lohnsteuerabzüge: Der Grundfreibetrag wird doppelt angerechnet, weil die Berechnung auf dem Splittingtarif basiert. Klasse V dagegen hat keine Freibeträge – hier ist der Lohnsteuerabzug besonders hoch. Das Gesamtergebnis im Jahresausgleich ist dasselbe wie bei IV/IV, aber die monatliche Liquidität ist beim III/V-Modell zugunsten des Besserverdienenden verschoben.

Steuerklasse IV ist die 'faire' Variante für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Beide werden wie Ledige (mit Splitting-Vorteil) behandelt. Die Abzüge sind ausgeglichen. Seit 2010 gibt es die Faktor-Methode als Ergänzung zu IV/IV: Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der den Splittingvorteil gleichmäßiger auf beide Partner verteilt – ohne das Risiko einer Nachzahlung am Jahresende. Die Faktor-Methode ist besonders empfehlenswert für Paare mit leicht unterschiedlichen Einkommen, die IV/IV reizt, aber monatlich mehr Netto wollen.

Steuerklasse VI gilt für Zweit- und Drittjobs. Hier gibt es keinen Grundfreibetrag – jeder Euro wird vom ersten an besteuert, was zu sehr hohen Abzügen führt. Das wird im Jahresausgleich korrigiert, wenn das Jahresgesamteinkommen festgestellt wird. Wer einen Minijob (bis 538 € monatlich) hat, ist davon ausgenommen – dort zahlt der Arbeitgeber pauschale 2 % Lohnsteuer.

Für Ehepaare ist die häufigste Frage: III/V oder IV/IV? Entscheidend ist das Einkommensverhältnis. III/V lohnt sich finanziell (also ergibt mehr monatliches Netto für den III-Partner), aber das Gesamtpaar zahlt im Jahresausgleich keine Steuerersparnis – das ist ein Mythos. Was tatsächlich zählt: Bei III/V besteht die Gefahr einer Nachzahlung, weil der V-Partner kaum Steuern zahlt, aber trotzdem Einkommen hat. Mit dem Faktor auf IV/IV ist die Jahresabrechnung sauberer. Wer Elterngeld plant, sollte besonders aufpassen: Elterngeld bemisst sich nach dem Netto der letzten 12 Monate. Wer kurz vor der Elternzeit von IV auf III wechselt, erhöht das Netto und damit die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld – das ist legal und häufig praktiziert.

Den Steuerklassenwechsel kannst du einmal jährlich vornehmen. Seit 2020 ist das digital über ELSTER möglich. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags beim Finanzamt. Beim Jahresausgleich wird unabhängig von der Steuerklasse die tatsächliche Steuerschuld ermittelt. Wenn du zu viel gezahlt hast (z. B. weil du nur ein halbes Jahr gearbeitet hast oder Sonderausgaben geltend machst), gibt es eine Erstattung. Hast du zu wenig gezahlt, folgt eine Nachzahlung.

Ein wichtiger Hinweis zum Kirchensteuer-Effekt: Die Kirchensteuer berechnet sich als Prozentsatz der Lohnsteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern). Wer durch Steuerklasse III sehr niedrige Lohnsteuer zahlt, zahlt auch sehr wenig Kirchensteuer. Das kann ebenfalls relevant sein – besonders wenn beide Partner kirchensteuerpflichtig sind, aber unterschiedliche Klassen haben.

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Häufige Fragen

Wann sollte ich die Steuerklasse wechseln?

Bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes als Alleinerziehende/r, Aufnahme einer Nebentätigkeit oder wenn sich das Einkommensverhältnis bei Verheirateten stark verändert. Auch kurz vor der Elternzeit kann ein Wechsel sinnvoll sein.

Steuerklasse III oder IV – was ist besser?

III/V bringt dem Besserverdienenden monatlich mehr Netto, kann aber am Jahresende zu einer Nachzahlung führen. IV/IV mit Faktor ist für die meisten Ehepaare die ausgewogenere Wahl ohne Nachzahlungsrisiko.

Bekomme ich Steuerklasse II automatisch?

Nein. Steuerklasse II muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden. Voraussetzung: mindestens ein Kind, das bei dir gemeldet ist, und kein weiterer Erwachsener im Haushalt mit Kinderfreibetrag-Anspruch.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Einmal pro Kalenderjahr, seit 2020 auch digital über ELSTER. Seit 2020 ist der Wechsel auf Antrag auch im unterjährigen Verlauf möglich. Unter Umständen kann bei besonderen Ereignissen (Trennung, Heirat) auch ein zweiter Wechsel im Jahr beantragt werden.

Beeinflusst die Steuerklasse mein Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

Ja. Krankengeld und Arbeitslosengeld I basieren auf dem Nettolohn der letzten Zeit. Die Steuerklasse beeinflusst das Netto und damit die Berechnungsgrundlage dieser Lohnersatzleistungen. Das ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung.

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